Das AVD ist eines von mehreren Vorsorgeprodukten. Erst im Vergleich mit der ersten, zweiten und dritten Schicht — und mit dem freien Wertpapierdepot — wird klar, wo es seine Stärken ausspielt und wo eine andere Form sinnvoller wäre.
1. Schicht
GRV & Basisrente (Rürup)
Steuer in der Einzahlung:
Beiträge zu 100 % als Sonderausgabe abziehbar (bis 30.826 € / 61.652, Stand 2026 €). Höchster Steuerhebel in der Einzahlung.
Steuer in der Auszahlung:
Voll nachgelagert mit pers. Steuersatz (2058 zu 100 %, Übergangsregel). Sozialversicherungspflichtig in KV/PV bei Pflichtversicherten.
Flexibilität:
Sehr gering. Nicht kündbar, nicht beleihbar, nicht frei vererbbar — nur Hinterbliebenenrente für Ehepartner / Waisen.
Vorteile:
Bester Hebel für Hochverdiener & Selbstständige; lebenslange Rente; Hartz-IV- und pfändungssicher.
Nachteile:
Keine Kapitalauszahlung möglich, kein Vererben an Erwachsene, Rendite GRV demografisch fraglich.
2. Schicht
bAV & AVD
Steuer in der Einzahlung:
bAV: bis 8 % der BBG steuerfrei (2026 = 676 €/Mt), davon bis 4 % der BBG zusätzlich auch sozialversicherungsfrei (2026 = 338 €/Mt).
AVD: Sonderausgabenabzug + Zulagen (Grundzulage bis 540 €, Kinderzulage bis 300 € je Kind).
Steuer in der Auszahlung:
bAV: voll mit pers. Steuersatz + volle KV/PV-Beiträge auf die Auszahlung.
AVD: Volle nachgelagerte Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz (kein Halbeinkünfteverfahren).
Flexibilität:
bAV: portabel zwischen Arbeitgebern eingeschränkt; Kapitaloption begrenzt.
AVD: max. 30 % Einmalkapital, Rest als Auszahlplan (≥ 85) oder Leibrente; nicht beleihbar.
Vorteile:
bAV: 15 % AG-Zuschuss + SV-Ersparnis in Einzahlung.
AVD: hoher Förderhebel auf den 30 €-Sockel (50 %); Zulagen für Familien.
Nachteile:
bAV: Doppelverbeitragung der KV bei freiwillig Versicherten in der Rente; nur mit Beitragsgarantie möglich.
AVD: Auszahlplan starr, max. 30 % Einmalkapital, Vererbung nur an Ehepartner und kindergeldberechtigte Kinder förderunschädlich.
3. Schicht
Private Rente (FRV)
Steuer in der Einzahlung:
Keine Förderung — Beiträge aus bereits versteuertem Einkommen.
Steuer in der Auszahlung:
Bei Kapitalauszahlung nach 12 Jahren Laufzeit und ab Alter 62: Halbeinkünfteverfahren (50 % steuerfrei) plus 15 % Versicherungs-Teilfreistellung. Bei Verrentung: Ertragsanteilsbesteuerung (~ 17 % bei Alter 67).
Flexibilität:
Hoch: kündbar, teilauszahlbar, beleihbar, frei vererbbar. Wahl zwischen Einmalauszahlung und lebenslanger Rente.
Vorteile:
12+62-Steuerprivileg; volle Kapitalverfügung; freie Erben einsetzbar; lebenslange Rente optional.
Nachteile:
Keine Einzahlungsförderung; oft hohe Vertragskosten im Versicherungsmantel; Renditeanteil von Garantieanforderungen abhängig.
Frei
Wertpapierdepot & ETF-Sparplan
Steuer in der Einzahlung:
Keine Förderung — Beiträge aus versteuertem Einkommen.
Steuer in der Auszahlung:
Abgeltungsteuer 25 % + Soli + ggf. KirchSt. auf Gewinne; 30 % Teilfreistellung bei Aktien-ETFs. Sparerpauschbetrag 1.000 €/2.000 €.
Flexibilität:
Maximal: jederzeit ganz oder teilweise verkaufen, beliebige Beträge, frei vererbbar, beleihbar, kein Mindestalter.
Vorteile:
Volle Kontrolle und niedrige Kosten (ETF < 0,2 %); kein Renteneintrittszwang; für Notfälle & Lebensereignisse verfügbar.
Nachteile:
Keine Förderung; laufende Besteuerung durch Vorabpauschale auf thesaurierende Fonds; Fondstausch nur steuerpflichtig möglich; keine lebenslange Rente automatisch; kein Pfändungs- oder Hartz-IV-Schutz wie bei den geförderten Schichten.
Vereinfachte Darstellung. Die optimale Lösung kombiniert in der Regel mehrere Schichten — das AVD bringt als einziges Produkt Sonderausgabenabzug und Zulagen in einer Hülle zusammen, ist dafür in Vererbung und Auszahlung stärker gebunden als die private Rente oder das freie Depot.