Das AVD ist eines von mehreren Vorsorgeprodukten. Erst im Vergleich mit der ersten, zweiten und dritten Schicht — und mit dem freien Wertpapierdepot — wird klar, wo es seine Stärken ausspielt und wo eine andere Form sinnvoller wäre.
1. Schicht
GRV & Basisrente (Rürup)
Steuer in der Einzahlung:
Beiträge zu 100 % als Sonderausgabe abziehbar (bis 27.566 € / 55.132 €). Höchster Steuerhebel in der Einzahlung.
Steuer in der Auszahlung:
Voll nachgelagert mit pers. Steuersatz (2058 zu 100 %, Übergangsregel). Sozialversicherungspflichtig in KV/PV bei Pflichtversicherten.
Flexibilität:
Sehr gering. Nicht kündbar, nicht beleihbar, nicht frei vererbbar — nur Hinterbliebenenrente für Ehepartner / Waisen.
Vorteile:
Bester Hebel für Hochverdiener & Selbstständige; lebenslange Rente; Hartz-IV- und pfändungssicher.
Nachteile:
Keine Kapitalauszahlung möglich, kein Vererben an Erwachsene, Rendite GRV demografisch fraglich.
2. Schicht
bAV & AVD
Steuer in der Einzahlung:
bAV: bis 4 % BBG steuer- und sozialversicherungsfrei (2026 ~ 305 €/Mt).
AVD: Sonderausgabenabzug + Zulagen (Grundzulage bis 540 €, Kinderzulage bis 300 € je Kind).
Steuer in der Auszahlung:
bAV: voll mit pers. Steuersatz + volle KV/PV-Beiträge auf die Auszahlung.
AVD: Halbeinkünfteverfahren bei 12+62 (50 % steuerfrei) mit pers. Steuersatz.
Flexibilität:
bAV: portabel zwischen Arbeitgebern eingeschränkt; Kapitaloption begrenzt.
AVD: max. 30 % Einmalkapital, Rest als Auszahlplan (≥ 85) oder Leibrente; nicht beleihbar.
Vorteile:
bAV: 15 % AG-Zuschuss + SV-Ersparnis in Einzahlung.
AVD: hoher Förderhebel auf den 30 €-Sockel (50 %); Zulagen für Familien.
Nachteile:
bAV: Doppelverbeitragung der KV bei freiwillig Versicherten in der Rente; nur mit Beitragsgarantie möglich.
AVD: Auszahlplan starr, max. 30 % Einmalkapital, Vererbung nur an Ehepartner und kindergeldberechtigte Kinder förderunschädlich.
3. Schicht
Private Rente (FRV)
Steuer in der Einzahlung:
Keine Förderung — Beiträge aus bereits versteuertem Einkommen.
Steuer in der Auszahlung:
Bei Kapitalauszahlung nach 12 Jahren Laufzeit und ab Alter 62: Halbeinkünfteverfahren (50 % steuerfrei) plus 15 % Versicherungs-Teilfreistellung. Bei Verrentung: Ertragsanteilsbesteuerung (~ 17 % bei Alter 67).
Flexibilität:
Hoch: kündbar, teilauszahlbar, beleihbar, frei vererbbar. Wahl zwischen Einmalauszahlung und lebenslanger Rente.
Vorteile:
12+62-Steuerprivileg; volle Kapitalverfügung; freie Erben einsetzbar; lebenslange Rente optional.
Nachteile:
Keine Einzahlungsförderung; oft hohe Vertragskosten im Versicherungsmantel; Renditeanteil von Garantieanforderungen abhängig.
Frei
Wertpapierdepot & ETF-Sparplan
Steuer in der Einzahlung:
Keine Förderung — Beiträge aus versteuertem Einkommen.
Steuer in der Auszahlung:
Abgeltungsteuer 25 % + Soli + ggf. KirchSt. auf Gewinne; 30 % Teilfreistellung bei Aktien-ETFs. Sparerpauschbetrag 1.000 €/2.000 €.
Flexibilität:
Maximal: jederzeit ganz oder teilweise verkaufen, beliebige Beträge, frei vererbbar, beleihbar, kein Mindestalter.
Vorteile:
Volle Kontrolle und niedrige Kosten (ETF < 0,2 %); kein Renteneintrittszwang; für Notfälle & Lebensereignisse verfügbar.
Nachteile:
Keine Förderung; laufende Besteuerung durch Vorabpauschale auf thesaurierende Fonds; Fondstausch nur steuerpflichtig möglich; keine lebenslange Rente automatisch; kein Pfändungs- oder Hartz-IV-Schutz wie bei den geförderten Schichten.
Vereinfachte Darstellung. Die optimale Lösung kombiniert in der Regel mehrere Schichten — das AVD bringt als einziges Produkt Sonderausgabenabzug, Zulagen und das Halbeinkünfteverfahren in einer Hülle zusammen, ist dafür in Vererbung und Auszahlung stärker gebunden als die private Rente oder das freie Depot.