Gemeinsam Gesellschafter Finanzunternehmen
Stefan Gierschke
Von Stefan Gierschke am 13. Oktober 2023

Gesellschafter im Finanzunternehmen werden

Wie oft habe ich den oder ähnliche Sätze in der Akquise selbst genutzt: “Ich bin Jungunternehmer in der Finanzbranche”. Das geht locker über die Zunge und hört sich für den Gegenüber mega wichtig an. Und doch hatte ich damals gar keine Ahnung, was ein Unternehmer eigentlich ist. Ich wusste nicht, dass “mein Unternehmen” gar keinen Wert hatte. Die Kunden gehörten dem Vertrieb und zu “meinem Team” hatte ich keine vertragliche Bindung. Ich war fast 10 Jahre in der Branche, bis ich diese schmerzhafte Erkenntnis gewonnen habe. Ich bin stolz, dass wir das als erster Strukturvertrieb in Deutschland ganz neu gedacht und aufgebaut haben. Das Recht auf den eigenen Kundenstamm und ein faires Phase-Out-Model machen es möglich. Und nun kommt das nächste Level: Die Beteiligung am Vertrieb und damit am Großen und Ganzen.

Warum sollte man sich am Vertrieb beteiligen?

Die unterschiedlichen Interessen innerhalb eines Strukturvertriebes sind unglaublich spannend. Auch bei Königswege gibt es sehr viele unterschiedliche Ansätze. Für manche ist Königswege ein Informationslieferant, das Backoffice, eine Abwicklungsplattform oder Ähnliches. Sie gehen mit dem Königswege Logo eher sparsam um. Andere nutzen es deutlich offensiver und präsentieren Königswege mit stolz geschwellter Brust.

Für mich als Geschäftsführer ist beides gleichermaßen in Ordnung. Ich habe dazu kein Ego, dass Königswege immer und überall als Erstes genannt werden muss. Zu unserer Markenstrategie und die Möglichkeit der eigenen Marke habe ich mich schon ausführlich in einem anderen Artikel geäußert.

Im Endeffekt eint uns aber eins: Unser gemeinsames Ziel. Wir wollen der größte Finanzvertrieb in Deutschland werden.

Mit diesem Ziel ist es aber wie mit der Marke an sich. Manche können sich damit voll identifizieren, manche gar nicht. Und das ist auch nicht schlimm. Jeder hat sein eigenes Ziel. Aber das Ziel ist immer verbunden mit Skalierung, Wachstum, Umsatz, Gewinn oder Erfolg. Und die Summe dieser Einzelziele ergibt damit unser Unternehmensziel. Und damit muss nicht jeder “für die Company” kämpfen und Erfolge erzielen. Aber wenn ich als Unternehmen jeden einzelnen bei seinem eigenen Ziel unterstütze, dann pushe ich mein eigenes Ziel. Da gibt es keinen Interessenkonflikt. Wir haben eine klassische Win-win-Situation.

Und damit lohnt es sich, nicht nur in den Erfolg für sich selbst und das eigene Unternehmen zu investieren. Es macht Sinn, sich auch am Vertriebsunternehmen, in unserem Fall die Königswege GmbH, zu beteiligen. Damit profitiere ich von meinem eigenen Erfolg, aber auch von dem anderer Partner*innen und des Gesamtunternehmens.

Welche Rechte und Pflichten hat ein Gesellschafter

Die Rolle des Gesellschafters bestimmt sich vor allem nach dem jeweiligen Gesellschaftsvertrag, also der Satzung der GmbH, sowie dem GmbHG. Die Satzung der Königswege GmbH sieht keine formale Verpflichtung expliziter Aufgaben vor. Dennoch freue ich mich als Geschäftsführer, dass viele der Gesellschafter ein großes Interesse haben, nicht nur im Unternehmen (im Vertrieb) zu arbeiten, sondern auch am Unternehmen mitzuarbeiten.

Rechte eines Gesellschafters

Hier sind die wichtigsten Rechte eines Gesellschafters, diese Liste muss nicht vollständig sein.

1.         Teilnahme an der Gesellschafterversammlung: Gesellschafter haben das Recht, an den Gesellschafterversammlungen teilzunehmen, bei denen wichtige Entscheidungen über das Unternehmen getroffen werden. Ihre Anwesenheit ermöglicht es ihnen, an Abstimmungen teilzunehmen und ihre Meinung zu äußern.

2.         Stimmrecht: Gesellschafter haben in der Regel Stimmrechte, die proportional zu ihren Geschäftsanteilen stehen. Dies bedeutet, dass Gesellschafter mit größeren Anteilen mehr Einfluss auf die Unternehmensentscheidungen haben.

3.         Informationsrecht: Gesellschafter haben das Recht, Informationen über die Geschäftsführung und die finanzielle Situation des Unternehmens einzusehen. Dies beinhaltet in der Regel das Recht, Einblick in die Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen und andere wichtige Dokumente zu nehmen.

4.         Gewinnbeteiligung: Gesellschafter haben das Recht auf eine Gewinnbeteiligung, die normalerweise gemäß ihren Anteilen am Unternehmen verteilt wird. Diese Gewinnbeteiligung kann in Form von Dividenden oder auf andere Weise ausgeschüttet werden.

5.         Mitbestimmung bei wichtigen Entscheidungen: Bestimmte wichtige Entscheidungen, wie die Änderung des Gesellschaftsvertrags, die Aufnahme neuer Gesellschafter oder die Auflösung der GmbH, erfordern oft die Zustimmung der Gesellschafter.

6.         Widerspruchsrecht: In einigen Fällen haben Gesellschafter das Recht, bestimmten Geschäftsentscheidungen zu widersprechen, die ihren Interessen oder den Interessen der Gesellschaft schaden könnten. Dies kann je nach den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und der Gesetze des jeweiligen Landes variieren.

7.         Recht auf Auszahlung oder Verkauf der Geschäftsanteile: Gesellschafter haben oft das Recht, ihre Geschäftsanteile an andere Gesellschafter oder Dritte zu verkaufen oder ausbezahlt zu bekommen, abhängig von den Regelungen im Gesellschaftsvertrag.

8.         Recht auf Einsicht in die Bücher und Unterlagen: Gesellschafter haben normalerweise das Recht, die Bücher, Unterlagen und Unternehmensaufzeichnungen einzusehen, um die finanzielle Situation und die Geschäftsführung des Unternehmens zu überprüfen.

9.         Recht auf Information und Berichterstattung: Gesellschafter haben das Recht, regelmäßige Informationen und Berichte über die Geschäftstätigkeit des Unternehmens zu erhalten. Dies dient der Transparenz und ermöglicht es den Gesellschaftern, gut informierte Entscheidungen zu treffen.

Pflichten eines Gesellschafters

Wo Rechte sind, da sind auch Pflichten. Im Folgenden habe ich euch mal die wichtigsten zusammengefasst. Auch diese Liste muss nicht vollständig sein.

1.         Mitwirkungspflicht: Gesellschafter haben die Pflicht, an den Gesellschafterversammlungen teilzunehmen und an Abstimmungen über wichtige Angelegenheiten des Unternehmens teilzunehmen. Die aktive Beteiligung ist wichtig, um fundierte Entscheidungen für das Unternehmen zu treffen.

2.         Treuepflicht: Gesellschafter haben eine Treuepflicht gegenüber dem Unternehmen und den anderen Gesellschaftern. Sie dürfen keine Handlungen vornehmen, die den Interessen des Unternehmens oder der Gesellschaft schaden könnten.

3.         Verschwiegenheitspflicht: Gesellschafter haben oft eine Pflicht zur Verschwiegenheit über Unternehmensangelegenheiten. Dies gilt insbesondere für vertrauliche Informationen und Geschäftsgeheimnisse.

4.         Keine Interessenkonflikte: Gesellschafter dürfen keine Geschäfte oder Transaktionen eingehen, die einen Interessenkonflikt mit dem Unternehmen oder den anderen Gesellschaftern darstellen könnten. Dies könnte den Grundsatz der Treuepflicht verletzen.

5.         Beachtung des Gesellschaftsvertrags: Gesellschafter haben die Pflicht, die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags, einschließlich der darin festgelegten Regeln und Verfahren, einzuhalten.

6.         Mitwirkung bei der Unternehmensführung: Je nach den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und der Unternehmensstruktur können Gesellschafter auch die Pflicht haben, an der Führung und Verwaltung des Unternehmens aktiv mitzuwirken, insbesondere wenn sie Geschäftsführer oder Mitglieder des Aufsichtsrats sind.

Der Königsweg mit den GmbH-Anteilen

Königswege ist nicht der einzige Vertrieb, der seinen Partner*innen ermöglicht, sich am Unternehmen zu beteiligen. Aber einer von echt wenigen. Ich war sehr schnell von diesem Konzept überzeugt.

Oft werde ich gefragt, wie ich das alles unter einen Hut bekomme und ob das nicht super aufwendig ist, wenn Vertriebspartner*innen das Recht auf Einsicht in Bücher und Mitbestimmungsrechte haben. Ich kann nachvollziehen, dass der eine oder andere das gar nicht lustig oder gar bedenklich findet. An der Stelle möchte ich nicht noch einmal ein ausuferndes Plädoyer für Transparenz und Vertrauen halten. Transparenz wird bei uns nicht nur großgeschrieben, sondern auch in der Praxis gelebt. Es ist DER Schlüssel für unseren Unternehmenserfolg. Was habe ich denn als Geschäftsführer zu verstecken? Wovor habe ich denn Angst? Ich habe kein Problem, alle Fragen zu beantworten. Klar, ich kann mir nicht jeden Tag Zeit für jeden einzelnen und seine “wichtigen” Anfragen nehmen. Aber wo ist das Problem, die Fragen zu beantworten? Das schafft das Vertrauen und Bindung.

Es bringt eine ganz andere Bindung in das Konzept zwischen dem Vertrieb und seinen selbständigen Handelsvertretern. Ich spüre, wie viele eine ganz andere Bindung an das Unternehmen haben. Sie haben ihre eigene Marke und machen ihr Ding. Aber im Kern sind wir doch ein Team und die GmbH verbindet uns nicht nur im Vetriebspartnervertrag, sondern eben auch als gemeinsame Gesellschafter. Wir heißen nicht Königsweg, sondern Königswege. Es gibt mehrere Wege, nur das Ziel ist gleich.

Dieser Artikel wurde von Stefan Gierschke verfasst.
Stefan ist Experte für Finanzen und Geschäftsführer der Königswege GmbH. Sein Motto: Nie 0815 immer KW.
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