Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht nur schwer zu erhalten, sie kann je nach Ausgangssituation auch sehr teuer sein. Die Grundfähigkeitsversicherung wird häufig als Alternative zur BU gehandelt, um die eigene Arbeitskraft abzusichern. So zahlt diese ebenfalls eine Rente bei Verlust körperlicher oder geistiger Fähigkeiten. Etwa Hören, Sprechen, Sehen. Doch ist eine Grundfähigkeitsversicherung wirklich eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung?
Sehen, Sprechen, Hören, Laufen … der Verlust solcher Grundfähigkeiten hat weitreichende Folgen – auch finanzielle. Die Bürokauffrau, die beidseitig nicht mehr hört oder der Gärtner, der nicht mehr laufen kann; sie beide werden mit großer Wahrscheinlichkeit ihren Job aufgeben müssen. Und damit ihre finanzielle Existenz.
Eine Grundfähigkeitsversicherung sichert körperliche oder geistige Fähigkeiten ab. Bei Verlust einer dieser versicherten Grundfähigkeiten zahlt der Versicherer seinem Kunden die vereinbarte Rente.
Welche Fähigkeiten im Detail versichert sind, ist von den Tarifbestimmungen abhängig und lässt sich dem sogenannten Fähigkeitenkatalog entnehmen. Dabei unterscheiden die Versicherungsgesellschaften zwischen den elementaren Fähigkeiten wie Hören und Sehen sowie konkreten Tätigkeiten (Lesen, Schreiben). Ein Fähigkeitenkatalog kann folgendermaßen aussehen:
Anspruch auf die vereinbarte Rente haben die Versicherten, wenn sie eine der versicherten Fähigkeiten vollständig und voraussichtlich dauerhaft verloren haben. Wer bspw. aufgrund eines gebrochenen Beines nicht mehr laufen kann, erhält keine Leistung, weil der Zustand nicht dauerhaft ist. Bei Invalidität eines Beines wiederum besteht ein Leistungsanspruch, wenn keine Besserung zu erwarten ist.
Die meisten Gesellschaften setzen pauschal voraus, dass die betroffene Fähigkeit für voraussichtlich mindestens sechs bis 12 Monate ausfällt.
Ein Nachteil bei der Grundfähigkeitsversicherung ist, dass die Leistungsfälle relativ genau definiert sind. Und nur wenn die Einschränkung der jeweiligen Definition entspricht, bekommen die Versicherten ihre Rente. Ein Beispiel:
Außerdem kann eine Voraussetzung sein, dass der Kunde mehrere Fähigkeiten verlieren muss, um einen Leistungsanspruch zu haben. Dann reicht es bspw. nicht aus, wenn dieser nicht mehr greifen kann. Von solchen Tarifen raten wir zwingend ab! Unsere KW-Berater helfen dir den passenden Schutz zu finden, nimm Kontakt auf!
Immer mehr Menschen können aufgrund von psychischen Leiden nicht mehr ihrem Erwerb nachgehen und verlieren damit ihre finanzielle Existenz. Bei einer Grundfähigkeitsversicherung ist zu beachten, dass die Psyche nur eingeschränkt versichert ist. Burn-out, Depressionen oder Panikattacken führen in der Regel nicht zu einem Leistungsanspruch gegenüber der Grundfähigkeitenversicherung.
Versichert wiederum ist der Verlust geistiger Fähigkeiten wie Konzentration und Gedächtnis. Hierbei setzen die Versicherer aber voraus, dass der Kunde alltägliche Aufgaben nicht mehr durchführen kann. Dazu gehören Termine vereinbaren und wahrnehmen, den Haushalt führen und Essen zubereiten. Entscheidend ist, wie stark sich diese Einschränkung auf das Leben des Versicherten auswirkt. Eine leichte Vergesslichkeit oder Zerstreutheit wird häufig nicht dem Verlust einer Fähigkeit gleichgestellt.
Pauschal als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung können wir die Grundfähigkeitsversicherung nicht empfehlen. Denn die BU bietet einen umfangreicheren Versicherungsschutz. Wer aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls nicht mehr arbeiten kann, aber keine seiner Grundfähigkeiten verloren hat, erhält keine Rentenleistung. Mit einer BU-Versicherung wiederum besteht Versicherungsschutz, wenn der Wegfall von Fähigkeiten, aber auch Krankheit, psychische Leiden oder ein Unfall zum Verlust der Arbeitskraft führen.
Es gibt aber eine Ausnahme: Bekommst du keine oder kannst du dir eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht leisten, kann die Grundfähigkeitsversicherung als Alternative herangezogen werden. In diesem Fall ist eine Absicherung mit der Grundfähigkeitsversicherung besser, als auf den Versicherungsschutz komplett zu verzichten!
Eine Berufsunfähigkeit bietet einen besseren Versicherungsschutz. Sie leistet bei weitaus mehr Risiken als die Grundfähigkeitsversicherung und häufig auch schon früher. Bspw. besteht ein Leistungsanspruch, wenn die Versicherten wegen eines Burn-outs berufsunfähig werden. Die Grundfähigkeit zahlt erst bei schweren Depressionen – und auch nicht mit jedem Tarif. Oder der Verlust eines Auges, was nicht den vollständigen Verlust des Sehvermögens bedeutet; aber in vielen Berufen zur Berufsunfähigkeit führt.
Für die Berufsunfähigkeitsversicherung ist alleine entscheidend, dass die Fähigkeit, den derzeitigen Beruf auszuüben, zu mindestens 50 Prozent verloren geht.
Die BU sollte immer die erste Wahl sein. Kannst du diese nicht bezahlen oder wirst wegen Vorerkrankungen nicht versichert, ist die Grundfähigkeitsversicherung eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung.
Vor Vertragsabschluss musst du die Vertragsinhalte der Grundfähigkeitsversicherung genau prüfen. Details sind entscheidend, um einen guten Versicherungsschutz zu haben. Unsere KW-Berater helfen dir dabei.
Folgende Aspekte müssen beachtet werden:
Die Rentenleistung muss hoch genug sein, um deine Lebenshaltungskosten zu decken. Mit dem Verlust von Grundfähigkeiten geht häufig auch eine Berufsunfähigkeit einher. Deshalb solltest du dich bei der Rentenhöhe an deinem Nettoeinkommen orientieren. Wir raten dir, mindestens 80 Prozent, besser noch 100 Prozent deines Nettogehalts abzusichern.
Die Leistungsdauer definiert, wie lange der Versicherer bei Leistungseintritt die Rente erbringt. Die Dauer sollte mindestens bis zu deinem regulären Rentenbeginn sein; also bei den meisten bis 67 Jahre. Ist der Bezugszeitraum kürzer, riskierst du eine Versorgungslücke.
Du musst nicht nur darauf achten, welche Grundfähigkeiten versichert sind, sondern auch, wie der Versicherer den Verlust definiert. Denn umso umfangreicher die Definitionen, desto schwerer ist es für dich, die Voraussetzungen für die Rentenleistung zu erfüllen.
Du solltest genau überlegen, welche Fähigkeiten neben den Grundfähigkeiten (Sehen, Hören etc.) für die Ausübung deines Berufs relevant sind. Das können bspw. das Tippen, die Bedienung von Computern, aber auch Stehen oder Knien sein. Achte darauf, dass diese Fähigkeiten in der Police mitversichert werden. Denn deren Verlust wird mit großer Wahrscheinlichkeit zur Berufsunfähigkeit und damit auch zum Verlust deiner finanziellen Existenz führen.
Die Mindestdauer definiert, wie lange der Verlust der Fähigkeit voraussichtlich anhalten muss, um eine Leistung zu erhalten. Umso kürzer der sogenannte Prognosezeitraum, desto vorteilhafter für dich. Einige Versicherer sehen bis zu 12 Monate vor, andere nur ein halbes Jahr. Wir raten zu einem Tarif, der einen Prognosezeitraum von sechs Monaten beinhaltet.
Eine Grundfähigkeitsversicherung kann als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung in Betracht gezogen werden, wenn du aus finanziellen oder gesundheitlichen Gründen keine BU bekommst. Wenn möglich, solltest du aber die BU-Versicherung vorziehen. Wir wissen allerdings selbst, dass dies nicht immer möglich ist.
Unsere qualifizierten Berater von Königswege unterstützen dich dabei, deine finanzielle Existenz für den Ernstfall zu schützen. Wir sind dir sowohl mit einer Berufsunfähigkeit- wie auch mit der Grundfähigkeitsversicherung behilflich. Vereinbare dafür gern einen Termin und lass dich beraten.