Ein Würfel mit einem Fragezeichen drauf
Stefan Gierschke
Von Stefan Gierschke am 27. Mai 2024 zum Thema 

Grundfähigkeitsversicherung als Alternative zur BU?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht nur schwer zu erhalten, sie kann je nach Ausgangssituation auch sehr teuer sein. Die Grundfähigkeitsversicherung wird häufig als Alternative zur BU gehandelt, um die eigene Arbeitskraft abzusichern. So zahlt diese ebenfalls eine Rente bei Verlust körperlicher oder geistiger Fähigkeiten. Etwa Hören, Sprechen, Sehen. Doch ist eine Grundfähigkeitsversicherung wirklich eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung?

Was ist die Grundfähigkeitsversicherung?

Sehen, Sprechen, Hören, Laufen … der Verlust solcher Grundfähigkeiten hat weitreichende Folgen – auch finanzielle. Die Bürokauffrau, die beidseitig nicht mehr hört oder der Gärtner, der nicht mehr laufen kann; sie beide werden mit großer Wahrscheinlichkeit ihren Job aufgeben müssen. Und damit ihre finanzielle Existenz.

Eine Grundfähigkeitsversicherung sichert körperliche oder geistige Fähigkeiten ab. Bei Verlust einer dieser versicherten Grundfähigkeiten zahlt der Versicherer seinem Kunden die vereinbarte Rente.

Welche Fähigkeiten im Detail versichert sind, ist von den Tarifbestimmungen abhängig und lässt sich dem sogenannten Fähigkeitenkatalog entnehmen. Dabei unterscheiden die Versicherungsgesellschaften zwischen den elementaren Fähigkeiten wie Hören und Sehen sowie konkreten Tätigkeiten (Lesen, Schreiben). Ein Fähigkeitenkatalog kann folgendermaßen aussehen:

elementare Fähigkeiten:

  • Sprechen
  • Sehen
  • Hören
  • Gehen
  • Essen/Trinken
  • Stehen
  • Greifen
  • Halten
  • Gebrauch der Hand
  • Knien und Bücken
  • Gleichgewicht halten

konkrete Tätigkeiten

  • Lesen
  • Schreiben
  • Radfahren
  • Tippen
  • Telefon/Computer bedienen
  • Nahrung zubereiten

Wann besteht ein Leistungsanspruch?

Anspruch auf die vereinbarte Rente haben die Versicherten, wenn sie eine der versicherten Fähigkeiten vollständig und voraussichtlich dauerhaft verloren haben. Wer bspw. aufgrund eines gebrochenen Beines nicht mehr laufen kann, erhält keine Leistung, weil der Zustand nicht dauerhaft ist. Bei Invalidität eines Beines wiederum besteht ein Leistungsanspruch, wenn keine Besserung zu erwarten ist.

 Die meisten Gesellschaften setzen pauschal voraus, dass die betroffene Fähigkeit für voraussichtlich mindestens sechs bis 12 Monate ausfällt.

  • Im Gegensatz zu einer Berufsunfähigkeit sicher die Grundfähigkeitsversicherung den Verlust einer Grundfähigkeit ab. Es spielt keine Rolle, ob damit der Verlust der Arbeitskraft einhergeht.

Vorsicht vor Leistungsdefinition

Ein Nachteil bei der Grundfähigkeitsversicherung ist, dass die Leistungsfälle relativ genau definiert sind. Und nur wenn die Einschränkung der jeweiligen Definition entspricht, bekommen die Versicherten ihre Rente. Ein Beispiel:

  • Der Versicherungsnehmer ist nicht in der Lage, länger als zehn Minuten zu stehen.
  • Der Versicherungsnehmer sieht nur noch zu maximal fünf Prozent.

Außerdem kann eine Voraussetzung sein, dass der Kunde mehrere Fähigkeiten verlieren muss, um einen Leistungsanspruch zu haben. Dann reicht es bspw. nicht aus, wenn dieser nicht mehr greifen kann. Von solchen Tarifen raten wir zwingend ab! Unsere KW-Berater helfen dir den passenden Schutz zu finden, nimm Kontakt auf!

Königswege GeschäftsführerStefan Gierschke, Geschäftsführer KW sitzt auf SofaKW Partner im Gespräch

Wir unterstützen dich auf deinem Weg zur finanziellen Freiheit

Unsere Königswege-Berater sind spürbar anders! Wir finden es wichtig, sich mit den eigenen Finanzen auseinander zu setzen. Starte jetzt in deine sorgenfreie Zukunft!
Termin vereinbaren

Psychische Leiden sind nur beschränkt versichert

Immer mehr Menschen können aufgrund von psychischen Leiden nicht mehr ihrem Erwerb nachgehen und verlieren damit ihre finanzielle Existenz. Bei einer Grundfähigkeitsversicherung ist zu beachten, dass die Psyche nur eingeschränkt versichert ist. Burn-out, Depressionen oder Panikattacken führen in der Regel nicht zu einem Leistungsanspruch gegenüber der Grundfähigkeitenversicherung.

  • Einige Tarife leisten immerhin bei schweren psychischen Erkrankungen wie schweren Depressionen oder Schizophrenie.

Versichert wiederum ist der Verlust geistiger Fähigkeiten wie Konzentration und Gedächtnis. Hierbei setzen die Versicherer aber voraus, dass der Kunde alltägliche Aufgaben nicht mehr durchführen kann. Dazu gehören Termine vereinbaren und wahrnehmen, den Haushalt führen und Essen zubereiten. Entscheidend ist, wie stark sich diese Einschränkung auf das Leben des Versicherten auswirkt. Eine leichte Vergesslichkeit oder Zerstreutheit wird häufig nicht dem Verlust einer Fähigkeit gleichgestellt.

Ist die Grundfähigkeitsversicherung eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung?

Pauschal als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung können wir die Grundfähigkeitsversicherung nicht empfehlen. Denn die BU bietet einen umfangreicheren Versicherungsschutz. Wer aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls nicht mehr arbeiten kann, aber keine seiner Grundfähigkeiten verloren hat, erhält keine Rentenleistung. Mit einer BU-Versicherung wiederum besteht Versicherungsschutz, wenn der Wegfall von Fähigkeiten, aber auch Krankheit, psychische Leiden oder ein Unfall zum Verlust der Arbeitskraft führen.

Es gibt aber eine Ausnahme: Bekommst du keine oder kannst du dir eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht leisten, kann die Grundfähigkeitsversicherung als Alternative herangezogen werden. In diesem Fall ist eine Absicherung mit der Grundfähigkeitsversicherung besser, als auf den Versicherungsschutz komplett zu verzichten!

BU ist immer die bessere Entscheidung

Eine Berufsunfähigkeit bietet einen besseren Versicherungsschutz. Sie leistet bei weitaus mehr Risiken als die Grundfähigkeitsversicherung und häufig auch schon früher. Bspw. besteht ein Leistungsanspruch, wenn die Versicherten wegen eines Burn-outs berufsunfähig werden. Die Grundfähigkeit zahlt erst bei schweren Depressionen – und auch nicht mit jedem Tarif. Oder der Verlust eines Auges, was nicht den vollständigen Verlust des Sehvermögens bedeutet; aber in vielen Berufen zur Berufsunfähigkeit führt.

Für die Berufsunfähigkeitsversicherung ist alleine entscheidend, dass die Fähigkeit, den derzeitigen Beruf auszuüben, zu mindestens 50 Prozent verloren geht.

Die BU sollte immer die erste Wahl sein. Kannst du diese nicht bezahlen oder wirst wegen Vorerkrankungen nicht versichert, ist die Grundfähigkeitsversicherung eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

Königswege GeschäftsführerStefan Gierschke, Geschäftsführer KW sitzt auf SofaKW Partner im Gespräch

Wir unterstützen dich auf deinem Weg zur finanziellen Freiheit

Unsere Königswege-Berater sind spürbar anders! Wir finden es wichtig, sich mit den eigenen Finanzen auseinander zu setzen. Starte jetzt in deine sorgenfreie Zukunft!
Termin vereinbaren
Königswege GeschäftsführerStefan Gierschke, Geschäftsführer KW sitzt auf SofaKW Partner im Gespräch

Wir unterstützen dich auf deinem Weg zur finanziellen Freiheit

Unsere Königswege-Berater sind spürbar anders! Wir finden es wichtig, sich mit den eigenen Finanzen auseinander zu setzen. Starte jetzt in deine sorgenfreie Zukunft!
Termin vereinbaren

Darauf musst du bei einer Grundfähigkeitsversicherung achten

Vor Vertragsabschluss musst du die Vertragsinhalte der Grundfähigkeitsversicherung genau prüfen. Details sind entscheidend, um einen guten Versicherungsschutz zu haben. Unsere KW-Berater helfen dir dabei.

Folgende Aspekte müssen beachtet werden:

  • Höhe der Rentenleistung

Die Rentenleistung muss hoch genug sein, um deine Lebenshaltungskosten zu decken. Mit dem Verlust von Grundfähigkeiten geht häufig auch eine Berufsunfähigkeit einher. Deshalb solltest du dich bei der Rentenhöhe an deinem Nettoeinkommen orientieren. Wir raten dir, mindestens 80 Prozent, besser noch 100 Prozent deines Nettogehalts abzusichern.

  • Leistungsdauer

Die Leistungsdauer definiert, wie lange der Versicherer bei Leistungseintritt die Rente erbringt. Die Dauer sollte mindestens bis zu deinem regulären Rentenbeginn sein; also bei den meisten bis 67 Jahre. Ist der Bezugszeitraum kürzer, riskierst du eine Versorgungslücke.

  • Definition der Grundfähigkeiten

Du musst nicht nur darauf achten, welche Grundfähigkeiten versichert sind, sondern auch, wie der Versicherer den Verlust definiert. Denn umso umfangreicher die Definitionen, desto schwerer ist es für dich, die Voraussetzungen für die Rentenleistung zu erfüllen.

  • Mitversicherung wichtiger Fähigkeiten für deinen Beruf

Du solltest genau überlegen, welche Fähigkeiten neben den Grundfähigkeiten (Sehen, Hören etc.) für die Ausübung deines Berufs relevant sind. Das können bspw. das Tippen, die Bedienung von Computern, aber auch Stehen oder Knien sein. Achte darauf, dass diese Fähigkeiten in der Police mitversichert werden. Denn deren Verlust wird mit großer Wahrscheinlichkeit zur Berufsunfähigkeit und damit auch zum Verlust deiner finanziellen Existenz führen.

  • Mindestdauer für den Verlust der Fähigkeit (Prognosezeitraum)

Die Mindestdauer definiert, wie lange der Verlust der Fähigkeit voraussichtlich anhalten muss, um eine Leistung zu erhalten. Umso kürzer der sogenannte Prognosezeitraum, desto vorteilhafter für dich. Einige Versicherer sehen bis zu 12 Monate vor, andere nur ein halbes Jahr. Wir raten zu einem Tarif, der einen Prognosezeitraum von sechs Monaten beinhaltet.

Richtig versichert bei Verlust von Grundfähigkeiten: Jetzt beraten lassen!

Eine Grundfähigkeitsversicherung kann als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung in Betracht gezogen werden, wenn du aus finanziellen oder gesundheitlichen Gründen keine BU bekommst. Wenn möglich, solltest du aber die BU-Versicherung vorziehen. Wir wissen allerdings selbst, dass dies nicht immer möglich ist.

Unsere qualifizierten Berater von Königswege unterstützen dich dabei, deine finanzielle Existenz für den Ernstfall zu schützen. Wir sind dir sowohl mit einer Berufsunfähigkeit- wie auch mit der Grundfähigkeitsversicherung behilflich. Vereinbare dafür gern einen Termin und lass dich beraten.

Königswege GeschäftsführerStefan Gierschke, Geschäftsführer KW sitzt auf SofaKW Partner im Gespräch

Wir unterstützen dich auf deinem Weg zur finanziellen Freiheit

Unsere Königswege-Berater sind spürbar anders! Wir finden es wichtig, sich mit den eigenen Finanzen auseinander zu setzen. Starte jetzt in deine sorgenfreie Zukunft!
Termin vereinbaren
Dieser Artikel wurde von Stefan Gierschke verfasst.
Stefan ist Experte für Finanzen und Geschäftsführer der Königswege GmbH. Sein Motto: Nie 0815 immer KW.

Weitere spannende Beiträge

Jetzt Königswege-Berater werden
Maximale Flexibilität und ein Netzwerk mit über 1505 Maklern. Geh mit uns deinen Königsweg.
Jetzt KW-Partner werden