Altersvorsorge-Depot ab 2027: 540 Euro Grundzulage und 300 Euro je Kind als Höchstbetrag, 200 Euro einmalig für Berufseinsteiger
Stefan Gierschke
Von Stefan Gierschke am 24. September 2026 zum Thema 

Was ist das Altersvorsorge-Depot und was ändert sich 2027?

Das Altersvorsorge-Depot ist die staatlich geförderte Altersvorsorge, die ab 2027 an die Stelle des Riester-Neugeschäfts tritt. Angelegt wird kapitalmarktnah, etwa über breit gestreute ETF, ohne Beitragsgarantie. Der Staat zahlt bis zu 540 Euro Grundzulage im Jahr, dazu bis zu 300 Euro je Kind. Erstmals sind auch Selbstständige förderberechtigt.

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Was ist das Altersvorsorge-Depot?

Ein Altersvorsorge-Depot ist ein Vorsorgevertrag, der dein Geld am Kapitalmarkt anlegt, etwa über breit gestreute ETF oder Fonds. Rechtliche Grundlage ist das Altersvorsorgereformgesetz, verkündet am 29. Mai 2026 im Bundesgesetzblatt 2026 Teil I Nummer 156. Der Kern tritt zum Jahreswechsel 2026/2027 in Kraft.

Neue Riester-Verträge kannst du nur noch bis zum 31. Dezember 2026 abschließen. Danach ist das Altersvorsorge-Depot die geförderte Form für alle, die neu anfangen. Geförderte Produkte mit Garantie bleiben daneben im Gesetz erhalten, sie verschwinden also nicht.

Beim Altersvorsorge-Depot gibt es keine Beitragsgarantie

Kursschwankungen trägt beim Altersvorsorge-Depot der Sparer selbst. Niemand garantiert dir, dass am Ende mindestens das herauskommt, was du eingezahlt hast. Fällt der Markt in dem Jahr, in dem du in Rente gehst, fällt dein Depot mit. Das ist der Preis für die Chance, am Kapitalmarkt teilzunehmen, und der Punkt, an dem in Beratungsgesprächen die meisten kurz innehalten.

Wie stark dich das trifft, hängt vor allem davon ab, wie viele Jahre du noch hast. Wer mit 30 anfängt, kann eine schwache Börsenphase aussitzen. Mit 58 vor dem Ruhestand geht das nicht mehr.

Für das Standarddepot gilt eine Kostengrenze von 1,0 Prozent

Beim zertifizierten Standarddepot sind die Effektivkosten gesetzlich auf höchstens 1,0 Prozent im Jahr begrenzt. Diese Grenze gilt ausschließlich dort und nicht für jede geförderte Variante. In fremden Veröffentlichungen wird sie regelmäßig dem gesamten Altersvorsorge-Depot zugeschrieben. Achte beim Vergleich von Angeboten also darauf, welche Variante vor dir liegt.

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Wie hoch ist die Förderung beim Altersvorsorge-Depot?

Die Grundzulage beträgt 50 Prozent deiner Beiträge bis 360 Euro im Jahr, dazu 25 Prozent des Anteils von 360,01 bis 1.800 Euro, höchstens 540 Euro im Jahr (§ 84 EStG in der ab 2027 geltenden Fassung).

Durchgerechnet für 150 Euro im Monat, keine Kinder, Alter über 25:

SchrittRechnungErgebnis
Erste Stufe50 Prozent von 360 Euro180 Euro
Zweite Stufe25 Prozent von 1.440 Euro360 Euro
Grundzulage im Jahr180 plus 360540 Euro
Eigener Jahresbeitrag12 mal 150 Euro1.800 Euro
Förderquote540 von 1.800 Euro30,0 Prozent
Die volle Grundzulage von 540 Euro erreichst du bei 1.800 Euro Jahresbeitrag, also 150 Euro im Monat. Zahlst du mehr ein, steigt die Zulage nicht weiter.

Die 540 Euro sind ein Höchstbetrag und kein Festbetrag

Genau hier entsteht der häufigste Irrtum. Bei 40 Euro im Monat zahlst du 480 Euro im Jahr ein. Darauf gibt es 50 Prozent von 360 Euro, also 180 Euro, plus 25 Prozent der restlichen 120 Euro, also 30 Euro. Macht 210 Euro Grundzulage, eine Förderquote von 43,75 Prozent. Von 540 Euro bist du damit weit entfernt, obwohl die Zahl in fast jeder Schlagzeile steht.

An dieser Stelle kippen Beratungsgespräche regelmäßig, weil vorher mit der großen Zahl gerechnet wurde. Besser, du rechnest vorher nach.
Bist du nur mittelbar zulageberechtigt, etwa über deinen Ehe- oder Lebenspartner, liegt deine Grundzulage bei höchstens 175 Euro (§ 79 Satz 2 EStG).

Die Kinderzulage ersetzt deine Eigenbeiträge bis 300 Euro je Kind

Für jedes kindergeldberechtigte Kind bekommst du 100 Prozent deiner geleisteten Eigenbeiträge erstattet, begrenzt auf 300 Euro im Jahr je Kind (§ 85 EStG in der ab 2027 geltenden Fassung). Die vollen 300 Euro fließen erst ab 300 Euro Eigenbeitrag, also ab 25 Euro im Monat.Ein Beispiel mit einem Kind und 25 Euro Monatsbeitrag:

PositionRechnungErgebnis
Eigenbeitrag im Jahr12 mal 25 Euro300 Euro
Grundzulage50 Prozent von 300 Euro150 Euro
Kinderzulage100 Prozent von 300 Euro, gedeckelt bei 300 Euro300 Euro
Förderung im Jahr150 plus 300450 Euro

Wer stattdessen nur 120 Euro im Jahr einzahlt, bekommt auch nur 120 Euro Kinderzulage. Kein fester Betrag also, sondern eine Obergrenze.

Der Berufseinsteiger-Bonus hängt am 1. Januar

Einmalig 200 Euro kommen obendrauf, wenn du zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hast (§ 84 EStG in der ab 2027 geltenden Fassung). Maßgeblich ist der erste Tag des Jahres, nicht der Tag deiner Unterschrift. Wirst du erst im Laufe des Jahres 2027 fünfundzwanzig, steht dir der Bonus für 2027 noch zu. Bist du dagegen im Dezember 2026 fünfundzwanzig geworden, fällt er weg, auch wenn du den Vertrag erst im Januar unterschreibst.

Unter 120 Euro im Jahr gibt es überhaupt keine Zulage

Grund- und Kinderzulage setzen ab dem Beitragsjahr 2027 einen Mindesteigenbeitrag von 120 Euro im Jahr voraus (§ 86 EStG in der ab 2027 geltenden Fassung). Das sind 10 Euro im Monat. Bei 9 Euro im Monat bekommst du keine anteilig gekürzte Zulage, sondern gar nichts.

Damit du die drei bekannten Zahlen einordnen kannst:

BetragWas er wirklich istErreicht ab
540 Euro GrundzulageHöchstbetrag1.800 Euro Jahresbeitrag
300 Euro Kinderzulage je KindHöchstbetrag300 Euro Jahresbeitrag
200 Euro Berufseinsteiger-BonusFestbetrag, einmaligunter 25 am 1. Januar
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Wer wird ab 2027 gefördert?

Gefördert werden weiterhin Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamte und ihnen gleichgestellte Gruppen. Neu hinzu kommen zwei Gruppen, die bei Riester weitgehend außen vor blieben (§ 10a Absatz 1 EStG in der ab 2027 geltenden Fassung).

GruppeRiester bis 2026Altersvorsorge-Depot ab 2027
Angestellte, Pflichtversicherteberechtigtberechtigt
Beamteberechtigtberechtigt
Selbstständige unter 67 mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeitweitgehend ausgeschlossenberechtigt, Einkommensteuererklärung vorausgesetzt
Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerkeweitgehend ausgeschlossenberechtigt

Zur zweiten Gruppe gehören Ärztinnen, Anwälte, Architektinnen, Apotheker und Steuerberaterinnen. Für diese Berufe ist das die größte inhaltliche Änderung der Reform, weil es bisher schlicht keine Zulagenförderung für sie gab. Wie das im Einzelnen aussieht, steht in den Beiträgen zum Altersvorsorge-Depot für Selbstständige und zum Altersvorsorge-Depot für Mitglieder von Versorgungswerken.

Was passiert mit meinem bestehenden Riester-Vertrag?

Dein bestehender Riester-Vertrag läuft unverändert weiter und wird weiter nach altem Recht gefördert. Niemand kündigt ihn, und niemand zwingt dich zu einer Entscheidung. Drei Wege stehen dir offen.

WegWas passiertVoraussetzung
Stillhaltenalter Vertrag, alte Förderungkein paralleles Altersvorsorge-Depot möglich
BrückeVertrag bleibt, künftige Beiträge werden nach der neuen Förderlogik bezuschusstder Anbieter stellt den Tarif um
WechselGuthaben wandert in einen neuen Vertragneuer Anbieter nimmt das Guthaben auf

Beim Wechsel bleiben deine bisherigen Zulagen und die Steuerersparnis der vergangenen Jahre vollständig erhalten. Eine Förderrückzahlung gibt es nicht. Der alte Anbieter darf für die Übertragung höchstens 150 Euro berechnen, nach fünf Jahren Laufzeit ist sie kostenfrei. Beim neuen Anbieter kann eine Aufnahmepauschale von bis zu 150 Euro anfallen.

Eine Einschränkung wird gern überlesen. Behältst du den alten Riester-Vertrag und sparst weiter hinein, darfst du nicht gleichzeitig ein gefördertes Altersvorsorge-Depot besparen. Die Förderung gibt es entweder im alten oder im neuen Produkt.

Wer nichts tut, landet automatisch beim Stillhalten. Ob sich ein Wechsel für dich rechnet, steht ausführlich unter Lohnt sich ein Wechsel aus dem alten Riester-Vertrag, und wer besser bleibt, wo er ist, liest Wer besser bei Riester bleibt.

Wie wird das Altersvorsorge-Depot besteuert?

Beiträge zum Altersvorsorge-Depot bleiben in der Ansparphase steuerfrei, besteuert wird erst im Ruhestand. Fachleute nennen das nachgelagerte Besteuerung oder EET-Prinzip. Im Klartext heißt es, dass der Staat beim Aufbau verzichtet und bei der Auszahlung zugreift.

Der Sonderausgabenabzug bleibt erhalten. Ob Zulage oder Steuerersparnis für dich günstiger ist, prüft das Finanzamt automatisch, du musst dafür keinen Antrag stellen. Genau dafür gibt es die Günstigerprüfung: Bei hohem Steuersatz kann der Abzug mehr wert sein als die Zulage, bei niedrigem ist es umgekehrt.

Wie kommt das Geld im Ruhestand wieder heraus?

Zum Rentenbeginn wählst du zwischen einem monatlichen Auszahlplan und einer lebenslangen Leibrente. Bis zu 30 Prozent des Guthabens kannst du dir auf einen Schlag auszahlen lassen.

RiesterAltersvorsorge-Depot
Auszahlformlebenslange Leibrente verpflichtendAuszahlplan oder Leibrente, du wählst
Einmalkapitalbis 30 Prozentbis 30 Prozent

Der Auszahlplan gibt dir mehr Freiheit und nimmt dir eine Sicherheit ab. Bei der Leibrente zahlt der Versicherer, solange du lebst, auch mit 98. Beim Auszahlplan ist irgendwann Schluss, wenn das Guthaben aufgebraucht ist. Welche Form passt, hängt von deiner Gesundheit, deinem sonstigen Vermögen und deiner Familiensituation ab.

Und noch ein praktischer Hinweis zum Start: Die Zulagenstelle für Altersvermögen zahlt die ersten Förderungen frühestens 2028 aus. Schließt du 2027 ab, siehst du im ersten Jahr nur deine eigenen Einzahlungen auf dem Vertrag.

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Häufige Fragen zum Altersvorsorge-Depot

Ab wann kann ich ein Altersvorsorge-Depot abschließen?

Verträge sind ab dem 1. Januar 2027 möglich, der Kern des Altersvorsorgereformgesetzes tritt an diesem Tag in Kraft. Bis zum 31. Dezember 2026 kannst du stattdessen noch einen neuen Riester-Vertrag abschließen. Danach ist dieser Weg geschlossen.

Wie viel muss ich mindestens einzahlen?

Mindestens 120 Euro im Jahr, also 10 Euro im Monat (§ 86 EStG in der ab 2027 geltenden Fassung). Darunter entfällt die Zulage vollständig, gekürzt wird sie nicht. Für die volle Grundzulage von 540 Euro brauchst du 1.800 Euro im Jahr.

Bekommen Selbstständige die Zulage wirklich?

Ja. Steuerpflichtige unter 67 mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit sind ab 2027 direkt förderberechtigt (§ 10a Absatz 1 EStG in der ab 2027 geltenden Fassung). Voraussetzung ist eine abgegebene Einkommensteuererklärung für das jeweilige Jahr.

Ist mein eingezahltes Geld garantiert?

Nein. Beim Altersvorsorge-Depot gibt es keine Beitragsgarantie, Kursschwankungen trägt der Sparer. Geförderte Produkte mit Garantie bleiben im Gesetz erhalten, sie sind eine eigene Variante und nicht das Depot.

Verliere ich Zulagen, wenn ich meinen Riester-Vertrag übertrage?

Nein. Zulagen und Steuerersparnis aus der Vergangenheit bleiben beim Übertrag vollständig erhalten, eine Förderrückzahlung fällt nicht an. Der alte Anbieter darf höchstens 150 Euro für die Übertragung verlangen, nach fünf Jahren Laufzeit gar nichts mehr.

Dieser Artikel wurde von Stefan Gierschke verfasst.
Stefan ist Experte für Finanzen und Geschäftsführer der Königswege GmbH. Sein Motto: Nie 0815 immer KW.

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