
Das Altersvorsorge-Depot ist die staatlich geförderte Altersvorsorge, die ab 2027 an die Stelle des Riester-Neugeschäfts tritt. Angelegt wird kapitalmarktnah, etwa über breit gestreute ETF, ohne Beitragsgarantie. Der Staat zahlt bis zu 540 Euro Grundzulage im Jahr, dazu bis zu 300 Euro je Kind. Erstmals sind auch Selbstständige förderberechtigt.



Ein Altersvorsorge-Depot ist ein Vorsorgevertrag, der dein Geld am Kapitalmarkt anlegt, etwa über breit gestreute ETF oder Fonds. Rechtliche Grundlage ist das Altersvorsorgereformgesetz, verkündet am 29. Mai 2026 im Bundesgesetzblatt 2026 Teil I Nummer 156. Der Kern tritt zum Jahreswechsel 2026/2027 in Kraft.
Neue Riester-Verträge kannst du nur noch bis zum 31. Dezember 2026 abschließen. Danach ist das Altersvorsorge-Depot die geförderte Form für alle, die neu anfangen. Geförderte Produkte mit Garantie bleiben daneben im Gesetz erhalten, sie verschwinden also nicht.
Kursschwankungen trägt beim Altersvorsorge-Depot der Sparer selbst. Niemand garantiert dir, dass am Ende mindestens das herauskommt, was du eingezahlt hast. Fällt der Markt in dem Jahr, in dem du in Rente gehst, fällt dein Depot mit. Das ist der Preis für die Chance, am Kapitalmarkt teilzunehmen, und der Punkt, an dem in Beratungsgesprächen die meisten kurz innehalten.
Wie stark dich das trifft, hängt vor allem davon ab, wie viele Jahre du noch hast. Wer mit 30 anfängt, kann eine schwache Börsenphase aussitzen. Mit 58 vor dem Ruhestand geht das nicht mehr.
Beim zertifizierten Standarddepot sind die Effektivkosten gesetzlich auf höchstens 1,0 Prozent im Jahr begrenzt. Diese Grenze gilt ausschließlich dort und nicht für jede geförderte Variante. In fremden Veröffentlichungen wird sie regelmäßig dem gesamten Altersvorsorge-Depot zugeschrieben. Achte beim Vergleich von Angeboten also darauf, welche Variante vor dir liegt.



Die Grundzulage beträgt 50 Prozent deiner Beiträge bis 360 Euro im Jahr, dazu 25 Prozent des Anteils von 360,01 bis 1.800 Euro, höchstens 540 Euro im Jahr (§ 84 EStG in der ab 2027 geltenden Fassung).
Durchgerechnet für 150 Euro im Monat, keine Kinder, Alter über 25:
| Schritt | Rechnung | Ergebnis |
|---|---|---|
| Erste Stufe | 50 Prozent von 360 Euro | 180 Euro |
| Zweite Stufe | 25 Prozent von 1.440 Euro | 360 Euro |
| Grundzulage im Jahr | 180 plus 360 | 540 Euro |
| Eigener Jahresbeitrag | 12 mal 150 Euro | 1.800 Euro |
| Förderquote | 540 von 1.800 Euro | 30,0 Prozent |
Genau hier entsteht der häufigste Irrtum. Bei 40 Euro im Monat zahlst du 480 Euro im Jahr ein. Darauf gibt es 50 Prozent von 360 Euro, also 180 Euro, plus 25 Prozent der restlichen 120 Euro, also 30 Euro. Macht 210 Euro Grundzulage, eine Förderquote von 43,75 Prozent. Von 540 Euro bist du damit weit entfernt, obwohl die Zahl in fast jeder Schlagzeile steht.
An dieser Stelle kippen Beratungsgespräche regelmäßig, weil vorher mit der großen Zahl gerechnet wurde. Besser, du rechnest vorher nach.
Bist du nur mittelbar zulageberechtigt, etwa über deinen Ehe- oder Lebenspartner, liegt deine Grundzulage bei höchstens 175 Euro (§ 79 Satz 2 EStG).
Für jedes kindergeldberechtigte Kind bekommst du 100 Prozent deiner geleisteten Eigenbeiträge erstattet, begrenzt auf 300 Euro im Jahr je Kind (§ 85 EStG in der ab 2027 geltenden Fassung). Die vollen 300 Euro fließen erst ab 300 Euro Eigenbeitrag, also ab 25 Euro im Monat.Ein Beispiel mit einem Kind und 25 Euro Monatsbeitrag:
| Position | Rechnung | Ergebnis |
|---|---|---|
| Eigenbeitrag im Jahr | 12 mal 25 Euro | 300 Euro |
| Grundzulage | 50 Prozent von 300 Euro | 150 Euro |
| Kinderzulage | 100 Prozent von 300 Euro, gedeckelt bei 300 Euro | 300 Euro |
| Förderung im Jahr | 150 plus 300 | 450 Euro |
Einmalig 200 Euro kommen obendrauf, wenn du zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hast (§ 84 EStG in der ab 2027 geltenden Fassung). Maßgeblich ist der erste Tag des Jahres, nicht der Tag deiner Unterschrift. Wirst du erst im Laufe des Jahres 2027 fünfundzwanzig, steht dir der Bonus für 2027 noch zu. Bist du dagegen im Dezember 2026 fünfundzwanzig geworden, fällt er weg, auch wenn du den Vertrag erst im Januar unterschreibst.
Grund- und Kinderzulage setzen ab dem Beitragsjahr 2027 einen Mindesteigenbeitrag von 120 Euro im Jahr voraus (§ 86 EStG in der ab 2027 geltenden Fassung). Das sind 10 Euro im Monat. Bei 9 Euro im Monat bekommst du keine anteilig gekürzte Zulage, sondern gar nichts.
Damit du die drei bekannten Zahlen einordnen kannst:
| Betrag | Was er wirklich ist | Erreicht ab |
|---|---|---|
| 540 Euro Grundzulage | Höchstbetrag | 1.800 Euro Jahresbeitrag |
| 300 Euro Kinderzulage je Kind | Höchstbetrag | 300 Euro Jahresbeitrag |
| 200 Euro Berufseinsteiger-Bonus | Festbetrag, einmalig | unter 25 am 1. Januar |



Gefördert werden weiterhin Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamte und ihnen gleichgestellte Gruppen. Neu hinzu kommen zwei Gruppen, die bei Riester weitgehend außen vor blieben (§ 10a Absatz 1 EStG in der ab 2027 geltenden Fassung).
| Gruppe | Riester bis 2026 | Altersvorsorge-Depot ab 2027 |
|---|---|---|
| Angestellte, Pflichtversicherte | berechtigt | berechtigt |
| Beamte | berechtigt | berechtigt |
| Selbstständige unter 67 mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit | weitgehend ausgeschlossen | berechtigt, Einkommensteuererklärung vorausgesetzt |
| Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke | weitgehend ausgeschlossen | berechtigt |
Zur zweiten Gruppe gehören Ärztinnen, Anwälte, Architektinnen, Apotheker und Steuerberaterinnen. Für diese Berufe ist das die größte inhaltliche Änderung der Reform, weil es bisher schlicht keine Zulagenförderung für sie gab. Wie das im Einzelnen aussieht, steht in den Beiträgen zum Altersvorsorge-Depot für Selbstständige und zum Altersvorsorge-Depot für Mitglieder von Versorgungswerken.
Dein bestehender Riester-Vertrag läuft unverändert weiter und wird weiter nach altem Recht gefördert. Niemand kündigt ihn, und niemand zwingt dich zu einer Entscheidung. Drei Wege stehen dir offen.
| Weg | Was passiert | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Stillhalten | alter Vertrag, alte Förderung | kein paralleles Altersvorsorge-Depot möglich |
| Brücke | Vertrag bleibt, künftige Beiträge werden nach der neuen Förderlogik bezuschusst | der Anbieter stellt den Tarif um |
| Wechsel | Guthaben wandert in einen neuen Vertrag | neuer Anbieter nimmt das Guthaben auf |
Beim Wechsel bleiben deine bisherigen Zulagen und die Steuerersparnis der vergangenen Jahre vollständig erhalten. Eine Förderrückzahlung gibt es nicht. Der alte Anbieter darf für die Übertragung höchstens 150 Euro berechnen, nach fünf Jahren Laufzeit ist sie kostenfrei. Beim neuen Anbieter kann eine Aufnahmepauschale von bis zu 150 Euro anfallen.
Eine Einschränkung wird gern überlesen. Behältst du den alten Riester-Vertrag und sparst weiter hinein, darfst du nicht gleichzeitig ein gefördertes Altersvorsorge-Depot besparen. Die Förderung gibt es entweder im alten oder im neuen Produkt.
Wer nichts tut, landet automatisch beim Stillhalten. Ob sich ein Wechsel für dich rechnet, steht ausführlich unter Lohnt sich ein Wechsel aus dem alten Riester-Vertrag, und wer besser bleibt, wo er ist, liest Wer besser bei Riester bleibt.
Beiträge zum Altersvorsorge-Depot bleiben in der Ansparphase steuerfrei, besteuert wird erst im Ruhestand. Fachleute nennen das nachgelagerte Besteuerung oder EET-Prinzip. Im Klartext heißt es, dass der Staat beim Aufbau verzichtet und bei der Auszahlung zugreift.
Der Sonderausgabenabzug bleibt erhalten. Ob Zulage oder Steuerersparnis für dich günstiger ist, prüft das Finanzamt automatisch, du musst dafür keinen Antrag stellen. Genau dafür gibt es die Günstigerprüfung: Bei hohem Steuersatz kann der Abzug mehr wert sein als die Zulage, bei niedrigem ist es umgekehrt.
Zum Rentenbeginn wählst du zwischen einem monatlichen Auszahlplan und einer lebenslangen Leibrente. Bis zu 30 Prozent des Guthabens kannst du dir auf einen Schlag auszahlen lassen.
| Riester | Altersvorsorge-Depot | |
|---|---|---|
| Auszahlform | lebenslange Leibrente verpflichtend | Auszahlplan oder Leibrente, du wählst |
| Einmalkapital | bis 30 Prozent | bis 30 Prozent |
Der Auszahlplan gibt dir mehr Freiheit und nimmt dir eine Sicherheit ab. Bei der Leibrente zahlt der Versicherer, solange du lebst, auch mit 98. Beim Auszahlplan ist irgendwann Schluss, wenn das Guthaben aufgebraucht ist. Welche Form passt, hängt von deiner Gesundheit, deinem sonstigen Vermögen und deiner Familiensituation ab.
Und noch ein praktischer Hinweis zum Start: Die Zulagenstelle für Altersvermögen zahlt die ersten Förderungen frühestens 2028 aus. Schließt du 2027 ab, siehst du im ersten Jahr nur deine eigenen Einzahlungen auf dem Vertrag.



Verträge sind ab dem 1. Januar 2027 möglich, der Kern des Altersvorsorgereformgesetzes tritt an diesem Tag in Kraft. Bis zum 31. Dezember 2026 kannst du stattdessen noch einen neuen Riester-Vertrag abschließen. Danach ist dieser Weg geschlossen.
Mindestens 120 Euro im Jahr, also 10 Euro im Monat (§ 86 EStG in der ab 2027 geltenden Fassung). Darunter entfällt die Zulage vollständig, gekürzt wird sie nicht. Für die volle Grundzulage von 540 Euro brauchst du 1.800 Euro im Jahr.
Ja. Steuerpflichtige unter 67 mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit sind ab 2027 direkt förderberechtigt (§ 10a Absatz 1 EStG in der ab 2027 geltenden Fassung). Voraussetzung ist eine abgegebene Einkommensteuererklärung für das jeweilige Jahr.
Nein. Beim Altersvorsorge-Depot gibt es keine Beitragsgarantie, Kursschwankungen trägt der Sparer. Geförderte Produkte mit Garantie bleiben im Gesetz erhalten, sie sind eine eigene Variante und nicht das Depot.
Nein. Zulagen und Steuerersparnis aus der Vergangenheit bleiben beim Übertrag vollständig erhalten, eine Förderrückzahlung fällt nicht an. Der alte Anbieter darf höchstens 150 Euro für die Übertragung verlangen, nach fünf Jahren Laufzeit gar nichts mehr.
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