Seit Jahren steht in Deutschland die gesetzliche Rentenversicherung in der Kritik. Zurecht, denn der Altersvorsorge blüht ein Kollaps. Die jetzigen Herausforderungen wie zunehmend weniger Beitragszahler und die Überalterung der Bevölkerung sind kaum noch zu bewältigen. Eine Lösung muss her. Im März 2024 legte die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf vor, der dem Vorbild anderer Länder folgt: Die gesetzliche Aktienrente soll das Ruder noch herumreißen und die Altersvorsorge in Deutschland retten.
Die deutsche Altersvorsorge ist umlagefinanziert: Die derzeitigen Beitragszahler finanzieren die Leistungen der aktuellen Rentner. Damit erwerben sie selbst Anspruch auf eine Altersrente. Da die Menschen aber immer älter werden und es weniger Beitragszahler gibt, gerät das System ins Schwanken. Auch die hohe Erwerbslosigkeit und die steigende Lohnentwicklung sind Hürden, denen die gesetzliche Rentenversicherung gegenübersteht.
Das derzeitige Rentenniveau, das Maß dafür, wie die Rentenleistung im Verhältnis zu den Löhnen steht, ist in Gefahr. Ein weiteres Problem: Ab 2025 geht die geburtenstarke Babyboomer-Generation nach und nach in den Ruhestand, was die Situation weiter verschärft. Wer soll dann noch die Rente zahlen?
Um diesen Problemen entgegenzuwirken, gibt es folgende Möglichkeiten:
Der Bund entschied sich für eine andere Option, die weniger zulasten der Versicherten geht: Eine Änderung der Finanzierung des Rentensystems. Im März 2024 wurde mit dem Rentenpaket II die Grundlage der Aktienrente in die Wege geleitet. Ein Finanzierungssystem, das in vielen anderen Ländern bereits etabliert ist.
Die Aktienrente wurde zunächst von der FDP in ihrem Wahlprogramm geführt. Demnach hätten alle Beitragszahler einen Teil ihrer Beiträge in Fonds investieren sollen. Dieser Vorschlag folgt dem schwedischen Vorbild. In der Bundesregierung setzte sich die Idee so aber nicht durch. Stattdessen wurde das sogenannte Generationenkapital, dennoch als Aktienrente bezeichnet, in die Wege geleitet:
Das Generationenkapital wird anders als die von der FDP vorgesehene Aktienrente nicht von privaten Geldern finanziert, sondern aus der Staatskasse. Gelder aus öffentlichen Darlehen und Vermögenswerten des Bundes werden durch eine Stiftung auf dem Kapitalmarkt renditeorientiert und global diversifiziert angelegt. Allein in diesem Jahr werden rund 12 Milliarden Euro investiert – bis Mitte der 2030er sollen 200 Milliarden Euro angesammelt und angelegt werden. Ab 2036 steigen die Einzahlungen des Bundes von 12 Milliarden Euro im Jahr um rund drei Prozent jährlich.
Die Erträge aus der Kapitalanlage sollen dazu genutzt werden, die Rentenbeiträge zu stabilisieren und deren Anstieg zu verhindern. Das heißt, diese Variante der Aktienrente dient nicht dem Ziel, die Rentenleistungen zu erhöhen. Es soll lediglich die Belastung für die Beitragszahler abgefedert werden. Zusätzlich soll mit dem Generationenkapital das Rentenniveau stabilisiert werden. Ziel ist, bis mindestens 2039 das Niveau auf nicht weniger als 48 Prozent des Durchschnittseinkommens zu halten.
Vorerst soll auch das Renteneintrittsalter nicht erhöht werden. Dennoch könnte sich das in der Zukunft ändern. Denn das Rentenalter ist ein heiß diskutiertes Thema im Bundestag. Eine Erhöhung wird damit begründet, dass schließlich auch die Lebenserwartung der Versicherten steigt. So könne das Eintrittsalter nicht von der steigenden Lebenserwartung abgekoppelt werden.
Geplant ist, dass die Gelder für den Generationenvertrag zunächst durch neue Schulden finanziert werden. Zu diesem Zweck werden Bundesanleihen emittiert, um die Schuldenbremse einzuhalten. Auf diese Weise wird das geliehene Geld angelegt, aber nicht ausgegeben. Die Zinsen für die Darlehen sollen aus den Kapitalerträgen der Fonds gestemmt werden. Faktisch wird die Rendite der Fonds durch die Zinszahlungen also erheblich geschmälert.
Ab 2028 werden dann 15 Milliarden Euro Bundesbeteiligungen in den Fonds fließen. Entnahmen aus den Fonds dürfen erst vorgenommen werden, wenn dieser eine bestimmte Grenze überschritten hat.
Die Aktienrente in Form des Vorschlags der FDP wird es so vermutlich nicht geben. Der Generationenvertrag wird hingegen bis 2035 aufgebaut, sodass er ab 2036 einen ersten Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung leistet. Bis dahin soll der aktuelle Beitragssatz von 18,6 Prozent auf 22,3 Prozent steigen und dann von den Zahlungen aus dem Generationenvertrag gedeckelt werden.
Der Generationenvertrag wird zwar als Aktienrente bezeichnet, weicht aber maßgeblich von der Idee der FDP ab. Nach Vorschlag der Freien Demokraten hätten alle Beitragszahler zwei Prozent des Einkommens in eine kapitalgedeckte Vorsorge einzahlen sollen. Damit ließen sich die Chancen des Aktienmarktes nutzen. Einige Politiker äußerten sich aber kritisch, da die Finanzmärkte immer in Bewegung sind. Die Renten der Beitragszahler sollen gesichert sein und dies wäre mit der Aktienrente nicht möglich gewesen.
Der Kapitalmarkt birgt viele Chancen und die Renditeerwartung liegt deutlich über verzinsten Produkten. Gerade bei einem langen Anlagehorizont lassen sich Verluste durch Kursschwankungen gut ausgleichen. Dennoch ist auch nachvollziehbar, dass der Bund seinen Beitragszahlern die Rentengarantie nicht aberkennen will. Denn wie sich ein Finanzmarkt entwickelt, lässt sich nicht vorhersagen. Es wäre also auch nicht möglich, den Beitragszahlern die Höhe ihrer Altersrente im Voraus zu benennen.
Dennoch solltest du auf die Chancen des Kapitalmarktes nicht verzichten. Wenn sich die Aktienrente in einer gewinnorientierten Form nicht durchsetzt, ist es umso wichtiger, selbst für das Alter vorzusorgen. Denn alle vom Bund angestrebten Maßnahmen stabilisieren zwar die Beiträge, erhöhen aber nicht die ohnehin zu geringen Leistungen.
Mit dem Generationenkapital kannst du ein paar Euro zur gesetzlichen Rentenversicherung sparen, baust aber kein zusätzliches finanzielles Polster auf. Hierfür ist es wichtig, selbst vorzusorgen.
Ein ETF-Sparplan ermöglicht es dir, losgelöst von Versicherungen für das Alter zu sparen. Dafür zahlst du monatlich einen bestimmten Betrag in dein Depot ein und investierst damit in börsengehandelte Aktien-Indexfonds. Ein ETF bietet dir den Vorteil, dass du sehr flexibel bist. Du kannst deine Zahlungen anpassen und bei Bedarf Geld entnehmen. Die Höhe deiner Einlagen ist nicht abhängig von deinem Einkommen. Und durch eine breite Risikostreuung wird das Verlustrisiko erheblich gesenkt.
Der Generationenvertrag kann eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Altersvorsorge sein, allerdings braucht dieser Zeit und ist keine Lösung für die immer größer werdende Rentenlücke. Um diese zu schließen, ist es unerlässlich, dass du selbst vorsorgst. Mit einem ETF-Sparplan, Aktien, Immobilien oder Fonds baust du eine adäquate Altersvorsorge auf. Gern helfen wir dir dabei. Vereinbare jetzt einen Termin!